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Öffentliche vs. private Spitex im Kanton Zürich. Unterschiede, Versorgungspflicht, Bewilligung und Auswahlhilfe 

4. February 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz erklärt

Im Kanton Zürich haben Sie die Wahl zwischen einer öffentlich beauftragten Spitex und privaten Spitex-Organisationen. Der wesentliche Unterschied liegt im Leistungsauftrag: Organisationen mit Leistungsauftrag müssen die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

1) Was ist eine öffentliche Spitex im Kanton Zürich?

Der Kanton Zürich erklärt den Kernunterschied wie folgt: Eine öffentliche Spitex-Organisation wird vom Kanton oder von einer Gemeinde offiziell beauftragt, bestimmte Dienstleistungen anzubieten. Im Kanton Zürich verfügen die jeweils zuständigen, von den Gemeinden beauftragten Spitex-Organisationen über einen Leistungsauftrag und stellen die entsprechenden Leistungen in ihrem Versorgungsgebiet sicher.

Der Kanton Zürich präzisiert in seinen Vorgaben, dass beauftragte, gemeindeeigene Spitex-Institutionen eine Versorgungspflicht gegenüber der Wohnbevölkerung haben und ein definiertes Leistungsangebot als Standardversorgung sicherstellen müssen.

2) Was ist eine private Spitex im Kanton Zürich?

Auch private Spitex-Organisationen sind an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden und benötigen eine kantonale Bewilligung.

Der Kanton Zürich führt hierzu ein formelles Bewilligungsverfahren durch. Voraussetzung für den Betrieb ist eine vom Kanton erteilte Betriebsbewilligung.


3) Was bedeutet Leistungsauftrag und Versorgungspflicht konkret?

Für Angehörige und betroffene Personen bedeutet dies konkret:

Mit Leistungsauftrag: Die Organisation ist offiziell beauftragt und hat eine Versorgungspflicht. Sie muss ein definiertes Standardangebot für die Bevölkerung sicherstellen.

Ohne Leistungsauftrag: Die Organisation kann Leistungen anbieten, ist jedoch nicht in gleicher Weise zur Grundversorgung mit einem festgelegten Standardangebot und einer Versorgungspflicht verpflichtet.

Diese Unterscheidung ist auch in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden relevant. Der Kanton Zürich hält fest, dass nur Institutionen mit einer Leistungsvereinbarung im Rahmen ihrer Versorgungspflicht bis zu bestimmten Abrechnungsgrenzen mit den Gemeinden abrechnen dürfen.


4) Sind die Kosten bei privater Spitex höher?

Für die KVG-Pflegeleistungen gelten in der Schweiz klare Finanzierungsmechanismen. Die Kosten werden von der öffentlichen Hand, den Versicherungen und den Klientinnen und Klienten getragen.

Entscheidend ist dabei häufig nicht die Unterscheidung zwischen «öffentlich» und «privat», sondern welche Leistungen erbracht werden:

  • Kassenpflichtige Pflegeleistungen: Dies sind Leistungen, die unter das KVG fallen und von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden.
  • Zusätzliche Angebote: Dies sind Leistungen, die über das KVG hinausgehen. Sie können je nach Anbieter unterschiedlich organisiert und verrechnet werden.

5) Stadt Zürich. Wie hängen öffentliche Beiträge und Abrechnung zusammen?

Der Kanton Zürich richtet für ambulante Leistungserbringer öffentliche Pflegebeiträge nach einem standardisierten Verfahren aus und legt dafür die Unterlagen fest, die für die Abrechnung relevant sind.

Zusätzlich weist der Kanton Zürich darauf hin, dass Spitex-Institutionen mit Betriebsbewilligung ab 2026 bei der Rechnungsstellung gegenüber Gemeinden separat ausweisen müssen, wie viele Pflegestunden von Angehörigen erbracht wurden. Dies erhöht die Transparenz und vereinfacht die Kontrolle der Abrechnungen.

6) Entscheidungshilfe: Welche Spitex passt zu eurer Situation?

Die folgenden Fragen helfen Ihnen, schnell die passende Spitex-Organisation zu finden.

A) Grundversorgung und Standardleistungen

Wenn Sie eine Grundversorgung mit einem definierten Standardangebot benötigen, ist eine beauftragte Spitex-Organisation mit Leistungsauftrag oft der naheliegende Einstieg. Versorgungspflicht und Standardangebot sind im kantonalen Rahmen festgelegt.

B) Ihr konkreter Bedarf

Wenn Sie zum Beispiel bestimmte Sprachen, spezielle Einsatzzeiten oder ein besonderes Betreuungssetting benötigen, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter. Die kantonale Betriebsbewilligung bleibt dabei die verbindliche Mindestanforderung.

Checkliste für das erste Telefonat

Diese Fragen sind direkt aus dem Regulierungsrahmen des Kantons Zürich ableitbar:

  • Kantonale Betriebsbewilligung: Verfügt die Spitex-Institution über eine gültige Bewilligung gemäss kantonaler Vorgaben?
  • Beauftragung und Leistungsauftrag: Ist die Institution beauftragt? Liegt ein Leistungsauftrag oder eine Leistungsvereinbarung mit Versorgungspflicht vor?
  • Abrechnung mit der Gemeinde: Wie erfolgt die Abrechnung? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich?
  • Rechenschaft und Transparenz: Wie wird die Nachvollziehbarkeit der Rechnungen gewährleistet, insbesondere unter Berücksichtigung der separaten Ausweisung bestimmter Leistungen gemäss kantonaler Vorgaben ab 2026?

FAQ

Gibt es in der Stadt Zürich eine öffentliche Spitex mit Leistungsauftrag?
Ja. In der Stadt Zürich ist die Spitex Zürich die offiziell beauftragte Organisation mit Leistungsauftrag.

Müssen alle Spitex-Organisationen im Kanton Zürich eine Bewilligung haben?
Ja. Alle Spitex-Organisationen benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung. Der Kanton Zürich regelt das formelle Bewilligungsverfahren.

Was bedeutet Versorgungspflicht?
Beauftragte Spitex-Institutionen haben eine Versorgungspflicht. Das bedeutet, dass sie ein Standardangebot für die Bevölkerung sicherstellen müssen.


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Quellen

  1. Stadt Zürich. Seite “Pflege, Betreuung und Begleitung”.
  2. Kanton Zürich. “Betriebsbewilligung für Spitex beantragen”.
  3. Stadt Zürich. “Ambulante Pflegebeiträge”.
  4. Kanton Zürich. “Pflegefinanzierung”.
  5. Spitex Schweiz. “Struktur/Finanzierung”.

Kanton Zürich. Kreisschreiben “Normdefizite 2026 und Rechnungslegung”. Versorgungspflicht und Abrechnung.